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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Inhalt der Angebote, Haftung
Die Informationen zu unseren Immobilienangeboten erhalten wir vom Eigentümer oder den jeweils angegebenen Stellen. Diese Angaben geben wir ohne Übernahme einer Haftung für deren Richtigkeit an Sie weiter. Sämtliche Angebote sind freibleibend, ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Verbindliche Zusagen des Maklers zur Vertragsgelegenheit bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Gegenstand des Auftrags
Gegenstand des Auftrags ist der Nachweis und/oder die Vermittlung zu der jeweiligen Vertragsgelegenheit. Im Erfolgsfall ist vom Kunde der Hausmayer Immobilien UG eine Provision in der im Exposé angegebenen Höhe zu zahlen.
Wir bieten weder Rechts- noch Steuerberatung.
3. Weitergabeverbot
Die Informationen über die Vertragsgelegenheit sind nur für Sie bestimmt. Eine Weitergabe der Informationen ist nicht gestattet. Für den Fall der Weitergabe und Vertragsschluss durch den Dritten sind Sie ebenfalls provisionsverpflichtet.
4. Erlaubte Doppeltätigkeit
Der Eigentümer der Immobilie hat uns mit dem Vertrieb beauftragt. Es ist uns daher erlaubt, sowohl für Sie, als auch für den Eigentümer vermittelnd tätig zu werden.
5. Grundbucheinsicht
Der Auftraggeber beauftragt und bevollmächtigt den Makler, Einsicht in sämtliche Abteilungen des Grundbuchs und in die Grundakten zu nehmen. Der Makler macht von dieser Ermächtigung nur zur Durchführung des Auftrages und zur Geltendmachung seines Provisionsanspruchs Gebrauch.
6. Provision
Die Firma Hausmayer Immobilien UG vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen (z. B. Kauf- und Mietverträge) über bebaute und unbebaute Liegenschaften, insbesondere Wohn- und Geschäftsgebäude, bebaute und unbebaute Gründstücke und Flächen, Wohnungen, Ladenlokale, Büros, Gewerbe- und Produktionshallen usw. Der Kunde der Hausmayer Immobilien UG verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch die Hausmayer Immobilien UG vermittelten Vertrages (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Nutzungsvertrag, Beteiligungsvertrag usw.) eine im Maklervertrag oder in innerhalb einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen. Sollte eine solche Provision nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der Kunde zu den nachfolgenden Provisionszahlungen:
a) Käuferprovision:
Im Falle des Kaufes einer Immobilie in Höhe von 3,00 % des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen MwSt. Diese Provision wird vom Käufer erhoben, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
b) Verkäuferprovision:                                                                                                                                                                                                                        Im Falle des Verkaufs einer Immobilie in Höhe von 3,00 % des Verkaufspreises zzgl. der gesetzlichen MwSt. Diese Provision wird vom Verkäufer erhoben, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
c) Vermieterprovision bei Wohnräumen:
Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber / Besteller, sofern nichts anderes vereinbart ist, eine Provision in Höhe von 2,00 Nettokaltmieten zzgl. MwSt. zu zahlen.
d) Vermieterprovision bei Gewerberäumen:
Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber / Besteller, sofern nichts anderes vereinbart ist, eine Provision in Höhe von 3,00 Nettokaltmieten zzgl. MwSt. zu zahlen.
e) Mieterprovision bei Wohnräumen:
Sollte es zum Abschluss eines Suchauftrages in Textform mit dem Mieter als Auftraggeber der Firma Hausmayer Immobilien UG kommen und der Auftrag des Vermieters zur Vermietung eines Wohnraumes danach von der Hausmayer Immobilien UG eingeholt werden, beträgt die Provision des Mieters 2,00 Nettokaltmieten zzgl. MwSt.
f) Mieterprovision bei Gewerberäumen:
Bei gewerblicher Vermietung in Höhe von 3,00 Monatskaltmieten zzgl. MwSt aus der jeweiligen Nettomonatsmiete. Diese Provision wird vom Mieter erhoben, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
7. Fälligkeit der Provisionszahlung.
Die Provision wird mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig, verdient und zahlbar, auch wenn zu diesem Zeitpunkt die Rechnung noch nicht gestellt sein sollte. Die Stellung der Rechnung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung. Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 8 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Honoraranspruch ausgleicht.
8. Aufwandsentschädigung
Der Maklervertrag zwischen Hausmayer Immobilien UG und dem Privatverkäufer bzw. Privatvermieter kommt dadurch zustande, dass Hausmayer Immobilien die Immobilie besichtigt und Informationen vom Verkäufer/Vermieter zur Immobilie bekommt.
Sollte der Verkäufer/Vermieter während der laufenden Vermarktung durch Hausmayer Immobilien, den Auftrag innerhalb von 1 Monaten nach Vermarktungsbeginn, ohne wichtigen Grund beenden, oder die Vermarktung durch Hausmayer Immobilien untersagen, ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,00 € zzgl. MwSt. an Hausmayer Immobilien zu zahlen.
Hausmayer Immobilien behält sich vor, im Falle einer Mehrfachvermarktung der Immobilie durch andere Makler, beauftragt vom Eigentümer, die Vermarktung abzubrechen und eine Vertragsstrafe von 500,00 € zzgl. MwSt. zu erheben.
9. Salvatorische Klausel und Gerichtsstand
Sollte eine der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Ist unser Kunde Vollkaufmann oder unterhält er keinen Wohnsitz in Deutschland, gilt als Gerichtsstand und Erfüllungsort unser Geschäftssitz (Villingen-Schwenningen).